Sonderabfall-Kleinmengensammlung
Dienstag, 5. Juni 2012
Bekanntmachung der Stadt Lorch/Rhein
Der nächste Termin zur
Sonderabfall-Kleinmengensammlung
findet statt am DIENSTAG, dem 05. JUNI 2012
von 12.00 Uhr bis 16.30 Uhr
in LORCH, auf der L O H W I E S E.
An diesem Termin können alle Bürgerinnen und Bürger, Gewerbebetriebe, Winzer und Landwirte schadstoffhaltige Abfälle abgeben.
Pro Sammeltermin können maximal 100 kg Sonderabfälle je Anlieferer abgegeben werden. Die Einzelgefäße bzw. Gebinde dürfen zur Anlieferung ein Fassungsvermögen von 20 Liter nicht überschreiten.
Die Gefäße sind fest verschlossen zu halten und sollen beschriftet sein.
Für Privathaushalte ist die Abgabe von schadstoffhaltigen Abfällen, wie z. B. Verdünner, Batterien, Feuerlöschern, Pflanzenschutzmitteln, Holzschutzmitteln,
Desinfektionsmitteln, ölhaltigen Abfällen, Säuren und Laugen kostenfrei.
Nicht angenommen werden:
Dispersionsfarben
eintrocknen lassen, in Restmülltonne geben;
Altöl
Rückgabe an Verkaufsstellen;
Medikamente
Rückgabe an Apotheken.
Die Anlieferung von schadstoffhaltigen Abfällen aus gewerblicher Tätigkeit ist nicht gebührenfrei und wird gesondert berechnet.
Bei Fragen zur Sondermüllentsorgung wenden Sie sich bitte an den zuständigen
EIGENBETRIEB ABFALLWIRTSCHAFT DES
RHEINGAU-TAUNUS-KREISES
HEIMBACHER STR. 7, 65307 BAD SCHWALBACH
TELEFON: 06124 / 510-493 oder -495
Lorch, den 23.05.2012
Der Magistrat der Stadt Lorch
( Jürgen Helbing )
Bürgermeister
Der nächste Termin zur
Sonderabfall-Kleinmengensammlung
findet statt am DIENSTAG, dem 05. JUNI 2012
von 12.00 Uhr bis 16.30 Uhr
in LORCH, auf der L O H W I E S E.
An diesem Termin können alle Bürgerinnen und Bürger, Gewerbebetriebe, Winzer und Landwirte schadstoffhaltige Abfälle abgeben.
Pro Sammeltermin können maximal 100 kg Sonderabfälle je Anlieferer abgegeben werden. Die Einzelgefäße bzw. Gebinde dürfen zur Anlieferung ein Fassungsvermögen von 20 Liter nicht überschreiten.
Die Gefäße sind fest verschlossen zu halten und sollen beschriftet sein.
Für Privathaushalte ist die Abgabe von schadstoffhaltigen Abfällen, wie z. B. Verdünner, Batterien, Feuerlöschern, Pflanzenschutzmitteln, Holzschutzmitteln,
Desinfektionsmitteln, ölhaltigen Abfällen, Säuren und Laugen kostenfrei.
Nicht angenommen werden:
Dispersionsfarben
eintrocknen lassen, in Restmülltonne geben;
Altöl
Rückgabe an Verkaufsstellen;
Medikamente
Rückgabe an Apotheken.
Die Anlieferung von schadstoffhaltigen Abfällen aus gewerblicher Tätigkeit ist nicht gebührenfrei und wird gesondert berechnet.
Bei Fragen zur Sondermüllentsorgung wenden Sie sich bitte an den zuständigen
EIGENBETRIEB ABFALLWIRTSCHAFT DES
RHEINGAU-TAUNUS-KREISES
HEIMBACHER STR. 7, 65307 BAD SCHWALBACH
TELEFON: 06124 / 510-493 oder -495
Lorch, den 23.05.2012
Der Magistrat der Stadt Lorch
( Jürgen Helbing )
Bürgermeister

