Achtung: Komplettsperrung der Schwalbacher Straße und der Zufahrtswege
21. Juni - 29. Juni 2012
Bekanntmachung der Stadt Lorch
Zwischen 21.06.2012 und 29.06.2012 erfolgt die Herstellung der Fahrbahndecke für die L 3033 / Schwalbacher Straße.
Hierzu ergehen folgende dringende
Hinweise
Die Schwalbacher Straße / L 3033 ist ab Abzweig St. Benoit-Straße und Steinerne Brücke (einschließlich) komplett gesperrt. Zwischen 21.06.2012 und 29.06.2012 ist ein Durchfahren der Baustelle sowie Halten oder Parken im Bereich der Baustelle nicht möglich!
Dies gilt ausnahmslos und wird durch das Ordnungsamt kontrolliert und geahndet. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt!
Da wegen der Errichtung von Gussasphaltrinnen, die nicht überfahren werden dürfen, eine Zufahrt zur Schwalbacher Straße über die Nebenstraßen nicht möglich ist, ergeht weiterhin folgende
verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 Abs. 1 StVO
Von 21.06.2012 bis 29.06.2012 ist die Zu- und Einfahrt folgender Straßen zur Schwalbacher Straße für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt:
- Lindenbrücke
- Kolpingstraße
Von 22.06.2012 bis 29.06.2012 ist weiterhin die Zu- und Einfahrt folgender Straßen zur Schwalbacher Straße für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt:
- Zufahrt Rheinstraße zur Steinernen Brücke
- Marktgasse
- Amselgasse
- Römergasse
- Mühlengasse
- Drosselgasse
- Lindengasse
- Kleine Sandgasse
- Sandgasse
- Burg-Fürsteneck-Straße
Hierbei ist bis zum 25.06.2012 die Anfahrt über die Langgasse möglich. Hierzu wird eine Fahrspur zur Langgasse freigehalten.
Die Zufahrt zur Burg-Fürsteneck-Straße erfolgt über den Forstweg (entlang Kriegerdenkmal). Dort wird eine Ampel-Regelung eingerichtet.
Ab dem 25.06.2012 erfolgt die Anspritzung mit schwarzem Haft-Kleber.
Dadurch muss von 25.06.2012 bis zum 29.06.2012 auch die Zu- und Einfahrt von der
- Langgasse („Kuhtor“)
zur Schwalbacher Straße für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt werden.
Wichtiger Hinweis:
Durch die Anspritzung sind starke Verschmutzungen möglich, die nur mittels Spezialreiniger wieder entfernt werden können. Die Stadt Lorch übernimmt keine Haftung für solche Verschmutzungen, die aus der Nichtbeachtung vorstehender Hinweise und Anordnungen resultieren und behält sich Schadenersatzforderungen vor, sollten durch die Nichtbeachtung vorstehender Hinweise und Anordnungen Verschmutzungen an den Gehwegen oder anderen städtischen Einrichtungen entstehen.
Wir bitten alle Anwohner und Anlieger marktseitig in dem oben stehenden Zeitraum über die bekannten Weinbergswege abzufahren und ihre Fahrzeuge möglichst auf den Parkplätzen an der alten B42, Lohwiese oder am Gewerbepark Wispertal abzustellen.
Die Geschäfte in der Schwalbacher Straße sind während der gesamten Zeit der Sperrung nur fußläufig erreichbar !
Für die Müllabfuhr gilt während des Zeitraum folgende Regelung:
Biotonne am Dienstag, 26.06.2012
Die Abfuhr für die Langgasse, Markt, Römerberg und Katzengraben ist gewährleistet. Anwohner der Schwalbacher Straße von Haus Nr. 1 bis zur Einmündung „Kuhtor“ werden gebeten, ihre Biomülltonnen zur Abfuhr in der Langgasse oder Wisperstraße bereit zu stellen, ohne die Schwalbacher Straße zu kreuzen.
„Gelber Sack“ am Mittwoch, 27.06.2012
Der Abfuhrtermin entfällt für den o.g. Bereich.
Für den Bereiche Schwalbacher Straße von Haus Nr. 1 bis Einmündung St.Benoit-Straße sowie Kolpingstraße, Langgasse, Markt, Marktgasse, Römerberg, Oberweg, Katzengraben, Burg-Fürsteneck-Straße werden die Anwohner gebeten, die gelben Säcke bis zum nächsten Abfuhrtermin (11.07.2012) aufzubewahren oder diese zur Abfuhr in die Wisperstraße oder die St.Benoit-Straße zu bringen, ohne die Schwalbacher Straße zu kreuzen.
Papiertonne am Donnerstag, 28.06.2012
Die Abfuhr in der Schwalbacher Straße von Haus Nr. 1 bis Einmündung St.Benoit-Straße sowie Kolpingstraße ist nicht möglich. Die Anwohner werden gebeten, die Papiertonnen zur Entleerung in die Langgasse, Wisperstraße oder St.Benoit-Straße zu bringen, ohne die Schwalbacher Straße zu kreuzen.
Es werden einzelne Fußgänger-Querungen eingerichtet.
Zwischen 21.06.2012 und 29.06.2012 erfolgt die Herstellung der Fahrbahndecke für die L 3033 / Schwalbacher Straße.
Hierzu ergehen folgende dringende
Hinweise
Die Schwalbacher Straße / L 3033 ist ab Abzweig St. Benoit-Straße und Steinerne Brücke (einschließlich) komplett gesperrt. Zwischen 21.06.2012 und 29.06.2012 ist ein Durchfahren der Baustelle sowie Halten oder Parken im Bereich der Baustelle nicht möglich!
Dies gilt ausnahmslos und wird durch das Ordnungsamt kontrolliert und geahndet. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt!
Da wegen der Errichtung von Gussasphaltrinnen, die nicht überfahren werden dürfen, eine Zufahrt zur Schwalbacher Straße über die Nebenstraßen nicht möglich ist, ergeht weiterhin folgende
verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 Abs. 1 StVO
Von 21.06.2012 bis 29.06.2012 ist die Zu- und Einfahrt folgender Straßen zur Schwalbacher Straße für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt:
- Lindenbrücke
- Kolpingstraße
Von 22.06.2012 bis 29.06.2012 ist weiterhin die Zu- und Einfahrt folgender Straßen zur Schwalbacher Straße für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt:
- Zufahrt Rheinstraße zur Steinernen Brücke
- Marktgasse
- Amselgasse
- Römergasse
- Mühlengasse
- Drosselgasse
- Lindengasse
- Kleine Sandgasse
- Sandgasse
- Burg-Fürsteneck-Straße
Hierbei ist bis zum 25.06.2012 die Anfahrt über die Langgasse möglich. Hierzu wird eine Fahrspur zur Langgasse freigehalten.
Die Zufahrt zur Burg-Fürsteneck-Straße erfolgt über den Forstweg (entlang Kriegerdenkmal). Dort wird eine Ampel-Regelung eingerichtet.
Ab dem 25.06.2012 erfolgt die Anspritzung mit schwarzem Haft-Kleber.
Dadurch muss von 25.06.2012 bis zum 29.06.2012 auch die Zu- und Einfahrt von der
- Langgasse („Kuhtor“)
zur Schwalbacher Straße für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt werden.
Wichtiger Hinweis:
Durch die Anspritzung sind starke Verschmutzungen möglich, die nur mittels Spezialreiniger wieder entfernt werden können. Die Stadt Lorch übernimmt keine Haftung für solche Verschmutzungen, die aus der Nichtbeachtung vorstehender Hinweise und Anordnungen resultieren und behält sich Schadenersatzforderungen vor, sollten durch die Nichtbeachtung vorstehender Hinweise und Anordnungen Verschmutzungen an den Gehwegen oder anderen städtischen Einrichtungen entstehen.
Wir bitten alle Anwohner und Anlieger marktseitig in dem oben stehenden Zeitraum über die bekannten Weinbergswege abzufahren und ihre Fahrzeuge möglichst auf den Parkplätzen an der alten B42, Lohwiese oder am Gewerbepark Wispertal abzustellen.
Die Geschäfte in der Schwalbacher Straße sind während der gesamten Zeit der Sperrung nur fußläufig erreichbar !
Für die Müllabfuhr gilt während des Zeitraum folgende Regelung:
Biotonne am Dienstag, 26.06.2012
Die Abfuhr für die Langgasse, Markt, Römerberg und Katzengraben ist gewährleistet. Anwohner der Schwalbacher Straße von Haus Nr. 1 bis zur Einmündung „Kuhtor“ werden gebeten, ihre Biomülltonnen zur Abfuhr in der Langgasse oder Wisperstraße bereit zu stellen, ohne die Schwalbacher Straße zu kreuzen.
„Gelber Sack“ am Mittwoch, 27.06.2012
Der Abfuhrtermin entfällt für den o.g. Bereich.
Für den Bereiche Schwalbacher Straße von Haus Nr. 1 bis Einmündung St.Benoit-Straße sowie Kolpingstraße, Langgasse, Markt, Marktgasse, Römerberg, Oberweg, Katzengraben, Burg-Fürsteneck-Straße werden die Anwohner gebeten, die gelben Säcke bis zum nächsten Abfuhrtermin (11.07.2012) aufzubewahren oder diese zur Abfuhr in die Wisperstraße oder die St.Benoit-Straße zu bringen, ohne die Schwalbacher Straße zu kreuzen.
Papiertonne am Donnerstag, 28.06.2012
Die Abfuhr in der Schwalbacher Straße von Haus Nr. 1 bis Einmündung St.Benoit-Straße sowie Kolpingstraße ist nicht möglich. Die Anwohner werden gebeten, die Papiertonnen zur Entleerung in die Langgasse, Wisperstraße oder St.Benoit-Straße zu bringen, ohne die Schwalbacher Straße zu kreuzen.
Es werden einzelne Fußgänger-Querungen eingerichtet.

