Niederlegung des Mandats als Mitglied des Ortsbeirates
des Ortsbezirkes Wollmerschied
Niederlegung des Mandats
als Mitglied des Ortsbeirates
des Ortsbezirkes Wollmerschied
Herr Bruno Missler hat sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirates des Ortsbezirkes Wollmerschied zum 30. Juni 2012 niedergelegt.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), geändert durch Artikel 6 Zweites Verwaltungsverfahrensrechts-ÄndG. vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119), stelle ich fest, dass der durch das Wahlergebnis als Nr. 6 bestätigte Bewerber des Wahlvorschlages Ortsbeirat Wollmerschied
Herr Paul Pohl
für den Ausgeschiedenen in den Ortsbeirat des Ortsbezirkes Wollmerschied nachrückt.
Gegen die vorgenannte Feststellung kann jede Wahlberechtigte/jeder Wahlberechtigte gemäß § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch bei der unterzeichnenden Gemeindewahlleiterin erheben.
Lorch/Rhein, den 28. Juni 2012
DIE GEMEINDEWAHLLEITERIN
- Häuser -
als Mitglied des Ortsbeirates
des Ortsbezirkes Wollmerschied
Herr Bruno Missler hat sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirates des Ortsbezirkes Wollmerschied zum 30. Juni 2012 niedergelegt.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), geändert durch Artikel 6 Zweites Verwaltungsverfahrensrechts-ÄndG. vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119), stelle ich fest, dass der durch das Wahlergebnis als Nr. 6 bestätigte Bewerber des Wahlvorschlages Ortsbeirat Wollmerschied
Herr Paul Pohl
für den Ausgeschiedenen in den Ortsbeirat des Ortsbezirkes Wollmerschied nachrückt.
Gegen die vorgenannte Feststellung kann jede Wahlberechtigte/jeder Wahlberechtigte gemäß § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch bei der unterzeichnenden Gemeindewahlleiterin erheben.
Lorch/Rhein, den 28. Juni 2012
DIE GEMEINDEWAHLLEITERIN
- Häuser -

