Bodenrichtwerte für die Stadt Lorch zum 1. Januar 2012
Offenlage und Einsichtnahme im Rathaus Lorch bis 31.07.12
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER STADT LORCH/RHEIN
Gutachterausschuss
für Immobilienwerte
für den Bereich des Rheingau-Taunus-Kreises
- Der Vorsitzende -
Bekanntmachung
Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Rheingau-Taunus-Kreises hat in seiner Sitzung am 29.02.2012 die Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2012 gemäß § 196 (1) Baugesetzbuch für die Stadt/Gemeinde
65391 Lorch
beschlossen.
Gemäß § 14 (6) der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 29.06.2010 sind die ermittelten Werte
von Montag, den 02.07.2012 bis Dienstag, den 31.07.2012
im Rathaus der Stadt Lorch, Markt 5, Bauamt, Zimmer 9, 65391 Lorch während der Dienststunden, montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, offengelegt.
Außerhalb dieser Zeit kann jedermann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn, Berner Straße 11, 65552 Limburg a.d. Lahn, Tel: 06431 – 9105 843, Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
Auskunft wird schriftlich gegen Gebühr erteilt oder durch persönliche Einsicht in die digitale Bodenrichtwertkarte kostenlos gewährt.
65552 Limburg, den 22.06.2012
Gutachterausschuss
für Immobilienwerte
für den Bereich des Rheingau-Taunus-Kreises
gez. Brusius
(Vorsitzender des Gutachterausschusses)
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
65391 Lorch/Rhein, den 27. Juni 2012
DER MAGISTRAT DER
STADT LORCH/RHEIN
- Jürgen Helbing -
Bürgermeister
Gutachterausschuss
für Immobilienwerte
für den Bereich des Rheingau-Taunus-Kreises
- Der Vorsitzende -
Bekanntmachung
Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Rheingau-Taunus-Kreises hat in seiner Sitzung am 29.02.2012 die Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2012 gemäß § 196 (1) Baugesetzbuch für die Stadt/Gemeinde
65391 Lorch
beschlossen.
Gemäß § 14 (6) der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 29.06.2010 sind die ermittelten Werte
von Montag, den 02.07.2012 bis Dienstag, den 31.07.2012
im Rathaus der Stadt Lorch, Markt 5, Bauamt, Zimmer 9, 65391 Lorch während der Dienststunden, montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, offengelegt.
Außerhalb dieser Zeit kann jedermann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn, Berner Straße 11, 65552 Limburg a.d. Lahn, Tel: 06431 – 9105 843, Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
Auskunft wird schriftlich gegen Gebühr erteilt oder durch persönliche Einsicht in die digitale Bodenrichtwertkarte kostenlos gewährt.
65552 Limburg, den 22.06.2012
Gutachterausschuss
für Immobilienwerte
für den Bereich des Rheingau-Taunus-Kreises
gez. Brusius
(Vorsitzender des Gutachterausschusses)
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
65391 Lorch/Rhein, den 27. Juni 2012
DER MAGISTRAT DER
STADT LORCH/RHEIN
- Jürgen Helbing -
Bürgermeister

