Übergangsregelungen in der Schwalbacher Straße
Vorfahrtsregelungen und Parkplätze
Übergangsregelungen in der Schwalbacher Straße
Die Schwalbacher Straße ist seit dem 29.06.2012 wieder für den Durchgangsverkehr freigegeben.
Achtung:
Die Vorfahrtsregelungen an der Steinernen Brücke/Abzweig Wisperstraße und am Abzweig St.-Benoit-Straße wurden wieder geändert. Auf der Schwalbacher Straße besteht durchgehend Vorfahrt !
Die Beschilderung und die Markierung von Parkplätzen wird baldmöglichst vorgenommen. Aus Gründen der Materialverfestigung ist dies jedoch erst in einigen Wochen möglich. Bis dahin gilt ein Haltverbot gemäß der angebrachten Beschilderung. Dies wurde insbesondere eingerichtet, um den LKW-Begegnungsverkehr sicherzustellen, der bei regellosem Parken nicht gewährleistet werden kann.
Das Ordnungsamt kontrolliert das Halteverbot und verteilt für eine kurze Übergangszeit lediglich gebührenfreie Verwarnungen. Behinderndes Parken sowie regelwidriges Parken nach durchgeführter Beschilderung und Markierung wird mit einem Bußgeld geahndet.
Jürgen Helbing
Bürgermeister
Die Schwalbacher Straße ist seit dem 29.06.2012 wieder für den Durchgangsverkehr freigegeben.
Achtung:
Die Vorfahrtsregelungen an der Steinernen Brücke/Abzweig Wisperstraße und am Abzweig St.-Benoit-Straße wurden wieder geändert. Auf der Schwalbacher Straße besteht durchgehend Vorfahrt !
Die Beschilderung und die Markierung von Parkplätzen wird baldmöglichst vorgenommen. Aus Gründen der Materialverfestigung ist dies jedoch erst in einigen Wochen möglich. Bis dahin gilt ein Haltverbot gemäß der angebrachten Beschilderung. Dies wurde insbesondere eingerichtet, um den LKW-Begegnungsverkehr sicherzustellen, der bei regellosem Parken nicht gewährleistet werden kann.
Das Ordnungsamt kontrolliert das Halteverbot und verteilt für eine kurze Übergangszeit lediglich gebührenfreie Verwarnungen. Behinderndes Parken sowie regelwidriges Parken nach durchgeführter Beschilderung und Markierung wird mit einem Bußgeld geahndet.
Jürgen Helbing
Bürgermeister

