Sperrung von Ortsstraßen im Bereich Lorcher Straße - Bleichstraße sowie Jahnstraße
am 02.08.2012 von 7.00 bis 17.00 Uhr
ANORDNUNG VON VERKEHRSBESCHRÄNKUNGEN
zur Durchführung von Maßnahmen im Straßenraum
Da am 02.08.2012 im Ortsteil Lorchhausen in der Lorcher Straße am Haus Nr. 39 keine Durchfahrmöglichkeit für Kraftfahrzeuge besteht, wird
am Donnerstag, den 02.08.2012 von 7.00 – 17.00 Uhr
der Bereich Lorcher Straße - Bleichstraße für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Die Zufahrt aus beiden Fahrtrichtungen bis zum Haus Lorcher Str. 39 bleibt frei.
Die Verkehrsregelung geschieht mit Verkehrszeichen 250 StVO –Verbot für Fahrzeuge aller Art – mit entsprechendem Zusatzhinweis.
zur Durchführung von Maßnahmen im Straßenraum
Da am 02.08.2012 im Ortsteil Lorchhausen in der Lorcher Straße am Haus Nr. 39 keine Durchfahrmöglichkeit für Kraftfahrzeuge besteht, wird
am Donnerstag, den 02.08.2012 von 7.00 – 17.00 Uhr
der Bereich Lorcher Straße - Bleichstraße für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Die Zufahrt aus beiden Fahrtrichtungen bis zum Haus Lorcher Str. 39 bleibt frei.
Die Verkehrsregelung geschieht mit Verkehrszeichen 250 StVO –Verbot für Fahrzeuge aller Art – mit entsprechendem Zusatzhinweis.

