Bebauungsplan Espenschied "Hinter der Pfort" 2. Änderung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER STADT LORCH/RHEIN
Bebauungsplan „Hinter der Pfort“ 2. Änderung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt Lorch beabsichtigt die Aufstellung einer 2. Änderung des Bebau-ungsplanes „Hinter der Pfort“ im Stadtteil Espenschied.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll ein vorhandener Wirtschaftsweg kleinräumig verlegt und damit der Grundstückszuschnitt optimiert werden.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. (Hier downloaden:
)
Die Öffentlichkeit kann sich während der genannten Frist in der Stadt-verwaltung Lorch über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit von
Montag, dem 06.08.2012, bis einschl. Freitag, dem 24.08.2012,
in der Stadtverwaltung Lorch, Bauamt, Markt 5, 65391 Lorch während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung öffentlich aus. Während dieser Zeit können Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
65391 Lorch/Rhein, den 24. Juli 2012
DER MAGISTRAT DER
STADT LORCH/RHEIN
In Vertretung
- Karl-Heinz Augustin -
Erster Stadtrat
Bebauungsplan „Hinter der Pfort“ 2. Änderung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt Lorch beabsichtigt die Aufstellung einer 2. Änderung des Bebau-ungsplanes „Hinter der Pfort“ im Stadtteil Espenschied.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll ein vorhandener Wirtschaftsweg kleinräumig verlegt und damit der Grundstückszuschnitt optimiert werden.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. (Hier downloaden:
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Plan für Änderung Hinter Pfort |
Die Öffentlichkeit kann sich während der genannten Frist in der Stadt-verwaltung Lorch über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit von
Montag, dem 06.08.2012, bis einschl. Freitag, dem 24.08.2012,
in der Stadtverwaltung Lorch, Bauamt, Markt 5, 65391 Lorch während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung öffentlich aus. Während dieser Zeit können Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
65391 Lorch/Rhein, den 24. Juli 2012
DER MAGISTRAT DER
STADT LORCH/RHEIN
In Vertretung
- Karl-Heinz Augustin -
Erster Stadtrat

