Sperrung der Rheinstraße von Einmündung Schaar gis Weingut Graf von Kanitz
vom 10.08. bis 13.08.2012 wegen des Sommerfestes beim "Kesselflicker"
ANORDNUNG EINER VERKEHRSBESCHRÄNKUNG
Wegen des Straßen-Sommerfestes „Kesselflickerfest“ wird in Lorch
die Rheinstraße im Bereich
von Haus Nr. 53 / Einmündung der Schaar
bis zur Mitte des Hauses Nr. 48 (Weingut Graf von Kanitz / „Zehnthof“)
von Freitag, den 10.08.2012
bis Montag, den 13.08.2012, 9.00 Uhr
für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Die Sperrung erfolgt mit den Verkehrszeichen 250 „Durchfahrt verboten“ und Absperrbaken.
Des Weiteren wird für diesen Bereich ein Haltverbot angeordnet.
Die Ein- und Ausfahrt in die Ortsstraße „Schaar“ ist gestattet.
Lorch, den 25.07.2012 Der Bürgermeister als
Straßenverkehrsbehörde
i. V.
( Karl-Heinz Augustin )
Erster Stadtrat
Wegen des Straßen-Sommerfestes „Kesselflickerfest“ wird in Lorch
die Rheinstraße im Bereich
von Haus Nr. 53 / Einmündung der Schaar
bis zur Mitte des Hauses Nr. 48 (Weingut Graf von Kanitz / „Zehnthof“)
von Freitag, den 10.08.2012
bis Montag, den 13.08.2012, 9.00 Uhr
für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Die Sperrung erfolgt mit den Verkehrszeichen 250 „Durchfahrt verboten“ und Absperrbaken.
Des Weiteren wird für diesen Bereich ein Haltverbot angeordnet.
Die Ein- und Ausfahrt in die Ortsstraße „Schaar“ ist gestattet.
Lorch, den 25.07.2012 Der Bürgermeister als
Straßenverkehrsbehörde
i. V.
( Karl-Heinz Augustin )
Erster Stadtrat

