Bekanntmachung der Haushaltssatzung
vom 6. bis 17. August im Rathaus, Markt 5, 1. Stock, Zimmer 8
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut
GENEHMIGUNG
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Lorch
a) für das Haushaltsjahr 2012 vorgesehene Kredite in Höhe von 1.027.392,00 EUR (i. W.: „Einer Million siebenundzwanzigtausenddreihundertzweiundneunzig Euro“)
b) für das Haushaltsjahr 2013 vorgesehene Kredite in Höhe von 539.339,00 EUR (i. W.: „Fünfhundertneununddreißigtausenddreihundertneununddreißig Euro“)
gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite meiner Genehmigung nach § 103 Abs. 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf.
2. zur Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung
a) für das Haushaltsjahr 2012 vorgesehene Höchstbetrags der Kassenkredite von 14.000.000,00 EUR (i. W.: „Vierzehn Millionen Euro)
b) für das Haushaltsjahr 2013 vorgesehene Höchstbetrags der Kassenkredite von 14.000.000,00 EUR (i. W.: „Vierzehn Millionen Euro)
gemäß § 105 Abs. 2 HGO.
Der Haushaltsplan liegt zu Einsichtnahme vom 6. bis 17. August 2012 im Rathaus, Markt 5, 1. Stock, Zimmer 8 zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 16:00 bis 18:00 Uhr.
Lorch, den 2. August 2012
Der Magistrat der Stadt Lorch
gez. Jürgen Helbing
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut
GENEHMIGUNG
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Lorch
a) für das Haushaltsjahr 2012 vorgesehene Kredite in Höhe von 1.027.392,00 EUR (i. W.: „Einer Million siebenundzwanzigtausenddreihundertzweiundneunzig Euro“)
b) für das Haushaltsjahr 2013 vorgesehene Kredite in Höhe von 539.339,00 EUR (i. W.: „Fünfhundertneununddreißigtausenddreihundertneununddreißig Euro“)
gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite meiner Genehmigung nach § 103 Abs. 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf.
2. zur Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung
a) für das Haushaltsjahr 2012 vorgesehene Höchstbetrags der Kassenkredite von 14.000.000,00 EUR (i. W.: „Vierzehn Millionen Euro)
b) für das Haushaltsjahr 2013 vorgesehene Höchstbetrags der Kassenkredite von 14.000.000,00 EUR (i. W.: „Vierzehn Millionen Euro)
gemäß § 105 Abs. 2 HGO.
Der Haushaltsplan liegt zu Einsichtnahme vom 6. bis 17. August 2012 im Rathaus, Markt 5, 1. Stock, Zimmer 8 zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 16:00 bis 18:00 Uhr.
Lorch, den 2. August 2012
Der Magistrat der Stadt Lorch
gez. Jürgen Helbing
Bürgermeister

