Öffentliche Zahlungsaufforderung zum 15.08.2012
für das III. Quartal 2012
Öffentliche Zahlungsaufforderung
Zum 15. August 2012 werden für den III. Quartal 2012 folgende städtische Abgaben fällig:
wiederkehrende Grundsteuer, Wasser- und Kanalgebühren
Abfallgebühren und Gewerbesteuer
Soweit die Abgaben nicht mittels Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen werden, bitten wir hiermit die Abgabenpflichtigen, die fälligen Beträge rechtzeitig zu dem oben genannten Termin zu überweisen. Um eine ordnungsgemäße Buchung zu gewährleisten, machen wir darauf aufmerksam, dass bei sämtlichen Überweisungen das vollständige Kassenzeichen anzugeben ist. Wir weisen erneut auf die Möglichkeit des Lastschrifteinzugsverfahrens hin. Dieses Verfahren ermöglicht eine rationelle Arbeitsweise und hat für Sie den Vorteil, dass Sie beispielsweise Überweisungsvordrucke nicht mehr auszufüllen brauchen. Der Weg zur Bank oder Post fällt somit weg. Die fälligen Zahlungen werden ohne zusätzlichen Zeit- und Geldaufwand termingerecht verbucht.
Weitere Auskünfte werden durch die Stadtkasse, unter 06722/701173, 701174 bzw. 701176 erteilt.
Lorch, 07. August 2012
Der Magistrat der Stadt Lorch
in Vertretung
- Karl-Heinz Augustin -
Erster Stadtrat
Zum 15. August 2012 werden für den III. Quartal 2012 folgende städtische Abgaben fällig:
wiederkehrende Grundsteuer, Wasser- und Kanalgebühren
Abfallgebühren und Gewerbesteuer
Soweit die Abgaben nicht mittels Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen werden, bitten wir hiermit die Abgabenpflichtigen, die fälligen Beträge rechtzeitig zu dem oben genannten Termin zu überweisen. Um eine ordnungsgemäße Buchung zu gewährleisten, machen wir darauf aufmerksam, dass bei sämtlichen Überweisungen das vollständige Kassenzeichen anzugeben ist. Wir weisen erneut auf die Möglichkeit des Lastschrifteinzugsverfahrens hin. Dieses Verfahren ermöglicht eine rationelle Arbeitsweise und hat für Sie den Vorteil, dass Sie beispielsweise Überweisungsvordrucke nicht mehr auszufüllen brauchen. Der Weg zur Bank oder Post fällt somit weg. Die fälligen Zahlungen werden ohne zusätzlichen Zeit- und Geldaufwand termingerecht verbucht.
Weitere Auskünfte werden durch die Stadtkasse, unter 06722/701173, 701174 bzw. 701176 erteilt.
Lorch, 07. August 2012
Der Magistrat der Stadt Lorch
in Vertretung
- Karl-Heinz Augustin -
Erster Stadtrat

