Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lorch
am 3. September 2012
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER STADT LORCH/RHEIN
Am
Montag, dem 3. September 2012 um 20.00 Uhr,
findet eine öffentliche Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Lorch im
Rudolf Korn-Sporthaus in 65391 Lorch-Espenschied
statt.
Vorab ist ab 19.00 Uhr eine Ortsbegehung vorgesehen,
um die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung über abgeschlossene und vorgesehene Projekte des Stadtteils Espenschied zu unterrichten.
Treffpunkt: An der Linde, Dorfmitte in 65391 Espenschied
TAGESORDNUNG:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.08.2012
2. Informationen des Stadtverordnetenvorstehers und des Bürgermeisters
3. Kostenübersicht bei Großprojekten
(Antrag der SPD- und CDU-Fraktion)
4. Haushaltsgenehmigung
5. Erlass einer Fünften Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Lorch vom 04.12.2001
6. Anfragen
a) Beantwortung von noch offenen Anfragen
b) neue Anfragen
7. Unbefristete Niederschlagung von Forderungen
Gemäß § 58 Abs. 1 HGO erfolgt die Einladung mit verkürzter Ladungsfrist.
Sollte zu TOP 7. eine Aussprache gewünscht werden, findet die Beratung und Beschlussfassung in nicht öffentlicher Sitzung statt.
- Joachim Eckert -
Stadtverordnetenvorsteher
Am
Montag, dem 3. September 2012 um 20.00 Uhr,
findet eine öffentliche Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Lorch im
Rudolf Korn-Sporthaus in 65391 Lorch-Espenschied
statt.
Vorab ist ab 19.00 Uhr eine Ortsbegehung vorgesehen,
um die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung über abgeschlossene und vorgesehene Projekte des Stadtteils Espenschied zu unterrichten.
Treffpunkt: An der Linde, Dorfmitte in 65391 Espenschied
TAGESORDNUNG:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.08.2012
2. Informationen des Stadtverordnetenvorstehers und des Bürgermeisters
3. Kostenübersicht bei Großprojekten
(Antrag der SPD- und CDU-Fraktion)
4. Haushaltsgenehmigung
5. Erlass einer Fünften Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Lorch vom 04.12.2001
6. Anfragen
a) Beantwortung von noch offenen Anfragen
b) neue Anfragen
7. Unbefristete Niederschlagung von Forderungen
Gemäß § 58 Abs. 1 HGO erfolgt die Einladung mit verkürzter Ladungsfrist.
Sollte zu TOP 7. eine Aussprache gewünscht werden, findet die Beratung und Beschlussfassung in nicht öffentlicher Sitzung statt.
- Joachim Eckert -
Stadtverordnetenvorsteher

