Magistrat der Stadt Lorch verabschiedet Resolutionen
Resolution gegen Bahnlärm / Resolution gegen Schließung der Geburtshilfestation in Rüdesheim
Zwei Resolutionen hat der Magistrat der Stadt Lorch in seiner Sitzung am Montag verabschiedet. Das teilte der Lorcher Bürgermeister Jürgen Helbing mit. Zum einen unterstütze die Stadt Lorch die bereits von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüdesheim verabschiedete Resolution gegen die Schließung der Geburtshilfestation des Rüdesheimer St. Josef Krankenhauses und fordere den Träger des Krankenhauses, die SCIVIAS Caritas gGmbH auf, die Schließung der Geburtshilfeabteilung unverzüglich rückgängig zu machen und diese medizinische Versorgung weiterhin zu gewährleisten, da die Schließung faktisch die Verdrängung junger Eltern und werdender Mütter aus dem Bereich des unteren Rheingaus zur Folge habe. Zum anderen unterstütze die Stadt Lorch auch die im Mittelrheintal und Rheingau bereits in einigen Gemeinden verabschiedete Resolution gegen den Bahnlärm im Rheintal. Wie der Lorcher Bürgermeister erklärte, seien die Belastungen durch den Bahnlärm bekannt und sowohl der Magistrat als auch die Stadtverordnetenversammlung hätten sich bereits mehrfach mit der Thematik beschäftigt. Trotzdem sei es sinnvoll, die großen Belastungen für Bürger und Besucher des Rheintals immer wieder zu thematisieren und den Verantwortlichen bei der Deutschen Bahn sowie in der Landes- und Bundesregierung die Forderungen der Rheinanlieger mitzuteilen. Der Druck auf die politisch Verantwortlichen müsse daher erhöht werden, sagte Jürgen Helbing.
Im einzelnen hat der Magistrat der Stadt Lorch folgende Resolutionen verabschiedet, die auch in der Stadtverordnetenversammlung am 28. Januar 2010 noch von den Stadtverordneten beschlossen werden sollen:
1. Resolution zur Schließung der Geburtshilfestation des Rüdesheimer St. Josef Krankenhauses
Die Träger des Rüdesheimer St. Josef-Krankenhauses werden aufgefordert, die Schließung der Geburtshilfeabteilung unverzüglich rückgängig zu machen und weiterhin diese medizinische Versorgung zu gewährleisten.
Die Geschäftsleitung des Rüdesheimer St. Josef-Krankenhauses hat überraschend die kurzfristige Schließung der Geburtshilfeabteilung zum 18.12.2009 bekannt gemacht. Damit sind junge Rheingauer Eltern und insbesondere junge Mütter, die bereits zur Entbindung angemeldet waren, betroffen. Begründet wurde diese Maßnahme im Kern mit finanziellen Überlegungen zur Profitabilität der gynäkologischen Abteilung, zu der die Geburtshilfe gehört. So verspricht sich der Chefarzt der gynäkologischen Abteilung von der Reduzierung der medizinischen Dienstleistung auf dem Bereich der urologischen Gynäkologie (Beckenbodenzentrum) höhere Profite für das St. Josef Krankenhaus.
Diese Entscheidung hat faktisch die Verdrängung junger Eltern und werdender Mütter aus dem Dienstleistungsbereich des Rüdesheimer St. Josef Krankenhauses zur Folge. Die nächst erreichbare Geburtsstation rückt damit in eine Entfernung von bis zu 50 km.
Die vielfach versuchte Trennung von Frauenheilkunde und Geburtshilfe hat sich weitgehend als fehlgeschlagenes Experiment von Krankenhausverwaltungen erwiesen. Frauenheilkunde und Geburtshilfe sind ein untrennbares Fach und gehören deshalb unter ein Dach!
2. Resolution gegen Bahnlärm; Bahnlärm wirksam reduzieren – Anwohner schützen
1. Ausgangssituation
Der Güter- und Personenverkehr auf der Schiene ist eine wichtige
Voraussetzung für eine positive wirtschaftliche Entwicklung in der Zukunft.
Auch und gerade wegen einer im Vergleich zum Straßenverkehr erheblich
geringeren CO²-Belastung für die Umwelt.
Dies berücksichtigend müssen wirtschaftliche Erfordernisse mit den
Anforderungen an Lärmschutz und Umweltverträglichkeit sorgsam
Abgewogen werden, vor allem auch im Schienengüterverkehr. Es ist
unstrittig, dass der Schienenverkehr zur Entlastung der Straßen notwendig
und erstrebenswert ist, jedoch gilt es, die Bedürfnisse von Mensch und
Natur zu berücksichtigen und zu schützen.
Im Zuge der künftigen Weiterentwicklung des Schienennetzes
gilt es daher, strenge Maßstäbe hinsichtlich der zulässigen Lärmbelastung
und Bodenerschütterungen anzulegen. Dies gilt sowohl hinsichtlich
etwaiger Neubautrassen als auch im Hinblick auf die Bestandstrassen.
2. Angestrebte Alternativstrecke
Um den Bahnlärm in unserer Region wirksam einzudämmen, befürworten
wir Planung und Neubau einer Entlastungsstrecke für den
Güterfernverkehr zur Verbesserung der Schienenkapazität im Güter- und
Personenfernverkehr zur Entlastung der Trassen im Mittelrheintal. Hierfür
sind mehrere Gründe zu nennen:
Das Rheintal ist bereits jetzt eine der am stärksten lärmbelasteten
Güterverkehrsstrecken Deutschlands. Mit derzeit über 500 Güterzügen pro
Tag ist für die Anwohner die Grenze des Zumutbaren bereits lange
überschritten. Das Gleisbett ist in Teilbereichen schon über 100 Jahre alt
und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen
Hochleistungsschienenverkehr.
Von der EU wird der Güterverkehrskorridor Zeebrugge -
Antwerpen/Rotterdam - Duisburg - [Basel] - Mailand - Genua als ein
zentraler Güterverkehrskorridor in Europa betrachtet. Dieser
Streckenverlauf führt die Güterzüge mitten durch das Mittelrheintal.
Zusätzlich zur aktuell schon hohen Belastung geht der „Masterplan
Güterverkehr und Logistik“ der Bundesregierung von einer
Steigerung des Güterverkehrs für alle Verkehrsträger von 71 Prozent
zwischen 2004 und 2025 aus.
Die Tatsache, dass das UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal von
Rüdesheim/Bingen bis Koblenz als Kulturlandschaft eine weit über
die Region hinausreichende, internationale Bedeutung besitzt, sollte in den
zukünftigen Planungen von Deutscher Bahn AG und Bundesministerium
für Verkehr, Bauen und Wohnen stärkere Berücksichtigung finden. Die
Region kann nicht sehenden Auges abwarten, bis immer mehr Touristen
von der Lärmbelastung abgeschreckt werden.
3. Forderungen zum Schutz vor Lärm und Erschütterungen
Wir fordern die handelnden Personen auf allen zuständigen Ebenen auf,
zur zeitnahen Verbesserung der momentanen Situation im Rheintal
gegenüber der Deutschen Bahn AG, dem Bund und der Europäischen
Union nachdrücklich für eine deutliche Reduzierung der Lärmbelastung
einzutreten. Hierbei sind ortsspezifische Besonderheiten zu
berücksichtigen und nachfolgende Aspekte zu beachten:
a) Um aktiv Lärmschutz zu betreiben, müssen auch ökonomische Anreize
geschaffen werden. Die vom Schienengüterverkehr zu entrichtenden
Trassennutzungsentgelte müssen zeitnah lärmabhängig gestaffelt werden,
so dass für laute Güterwagen und Lokomotiven Zuschläge erhoben
werden, während für lärmarme Wagen und Lokomotiven deutliche Rabatte
als Anreiz zum Einsatz lärmgeminderter Fahrzeuge gewährt werden.
b) Es gilt, die bereits vorhandene Technik zur
Lärmbekämpfung zu nutzen: Die Deutsche Bahn AG muss - mit
Unterstützung des Bundes - die Umrüstung des Güterwagenbestandes auf
moderne, geräuscharme Bremssysteme (K- und LL-Sohlen) nach dem
Stand der Technik kurzfristig einleiten.
c) Der passive Lärmschutz muss weiter vorangetrieben werden: Die
Sanierung des Gleisbetts mit Masse-Feder-System und der Aufbau
weiterer Niedrigschallschutzwände sind dringend von Nöten, um eine
deutliche Reduzierung der Erschütterungen und der Lärmbelastung zu erreichen.
d) Des weiteren ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang sog.
Lärmkontingente sowie fahrzeugbezogene Lärmgrenzwerte zu einer
nachhaltigen Reduzierung der Lärmbelastung einen Beitrag leisten
können.
e) Bei den Maßnahmen zur Ertüchtigung der Bahnstrecke im Rheingau
und Mittelrheintal muss ein Lärm mindernder Ausbau Priorität haben.
f) Gefahrguttransporte bergen ein besonders hohes Sicherheitsrisiko:
Insbesondere bei solchen Gefahrguttransporten ist bspw. durch die
Verkürzung der Intervalle der Wagenuntersuchungen oder die zusätzliche
Kontrolle von Wagen eine Minimierung des Unfallrisikos anzustreben.
g) Der auf § 43 Absatz 1 Satz 2 BImSchG basierende Schienenbonus ist
unter dem Gesichtspunkt der Auswirkungen des Schienenverkehrslärms
auf die Gesundheit der Menschen neu zu bewerten. Darauf basierende
Lärmgrenzwerte für Neubaustrecken müssen auch für freiwillige
Lärmsanierungsmaßnahmen an stark belasteten Bestandsstrecken gelten.
h) Es wurde gemäß einer EU-Richtlinie bereits eine Lärmkartierung erstellt.
Die erforderlichen Lärmaktionspläne müssen auf Basis dieser
Lärmkartierung schnellstens angefertigt und abgearbeitet werden.
i) Auf Bundesebene müssen Sanierungswerte für Erschütterungen
festgelegt werden.
j) Die Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen müssen verstärkt
werden.
k) Der Bund wird aufgefordert, ein Monitoring „Lärm und Erschütterungen“
einzurichten, in dessen Rahmen nicht nur Einzelmessungen stattfinden,
sondern auch stationäre Messstationen errichtet werden.
l) Der Bund wird aufgefordert, die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz an
seiner Projektgruppe „Leiser Rhein“ zu beteiligen.
Im einzelnen hat der Magistrat der Stadt Lorch folgende Resolutionen verabschiedet, die auch in der Stadtverordnetenversammlung am 28. Januar 2010 noch von den Stadtverordneten beschlossen werden sollen:
1. Resolution zur Schließung der Geburtshilfestation des Rüdesheimer St. Josef Krankenhauses
Die Träger des Rüdesheimer St. Josef-Krankenhauses werden aufgefordert, die Schließung der Geburtshilfeabteilung unverzüglich rückgängig zu machen und weiterhin diese medizinische Versorgung zu gewährleisten.
Die Geschäftsleitung des Rüdesheimer St. Josef-Krankenhauses hat überraschend die kurzfristige Schließung der Geburtshilfeabteilung zum 18.12.2009 bekannt gemacht. Damit sind junge Rheingauer Eltern und insbesondere junge Mütter, die bereits zur Entbindung angemeldet waren, betroffen. Begründet wurde diese Maßnahme im Kern mit finanziellen Überlegungen zur Profitabilität der gynäkologischen Abteilung, zu der die Geburtshilfe gehört. So verspricht sich der Chefarzt der gynäkologischen Abteilung von der Reduzierung der medizinischen Dienstleistung auf dem Bereich der urologischen Gynäkologie (Beckenbodenzentrum) höhere Profite für das St. Josef Krankenhaus.
Diese Entscheidung hat faktisch die Verdrängung junger Eltern und werdender Mütter aus dem Dienstleistungsbereich des Rüdesheimer St. Josef Krankenhauses zur Folge. Die nächst erreichbare Geburtsstation rückt damit in eine Entfernung von bis zu 50 km.
Die vielfach versuchte Trennung von Frauenheilkunde und Geburtshilfe hat sich weitgehend als fehlgeschlagenes Experiment von Krankenhausverwaltungen erwiesen. Frauenheilkunde und Geburtshilfe sind ein untrennbares Fach und gehören deshalb unter ein Dach!
2. Resolution gegen Bahnlärm; Bahnlärm wirksam reduzieren – Anwohner schützen
1. Ausgangssituation
Der Güter- und Personenverkehr auf der Schiene ist eine wichtige
Voraussetzung für eine positive wirtschaftliche Entwicklung in der Zukunft.
Auch und gerade wegen einer im Vergleich zum Straßenverkehr erheblich
geringeren CO²-Belastung für die Umwelt.
Dies berücksichtigend müssen wirtschaftliche Erfordernisse mit den
Anforderungen an Lärmschutz und Umweltverträglichkeit sorgsam
Abgewogen werden, vor allem auch im Schienengüterverkehr. Es ist
unstrittig, dass der Schienenverkehr zur Entlastung der Straßen notwendig
und erstrebenswert ist, jedoch gilt es, die Bedürfnisse von Mensch und
Natur zu berücksichtigen und zu schützen.
Im Zuge der künftigen Weiterentwicklung des Schienennetzes
gilt es daher, strenge Maßstäbe hinsichtlich der zulässigen Lärmbelastung
und Bodenerschütterungen anzulegen. Dies gilt sowohl hinsichtlich
etwaiger Neubautrassen als auch im Hinblick auf die Bestandstrassen.
2. Angestrebte Alternativstrecke
Um den Bahnlärm in unserer Region wirksam einzudämmen, befürworten
wir Planung und Neubau einer Entlastungsstrecke für den
Güterfernverkehr zur Verbesserung der Schienenkapazität im Güter- und
Personenfernverkehr zur Entlastung der Trassen im Mittelrheintal. Hierfür
sind mehrere Gründe zu nennen:
Das Rheintal ist bereits jetzt eine der am stärksten lärmbelasteten
Güterverkehrsstrecken Deutschlands. Mit derzeit über 500 Güterzügen pro
Tag ist für die Anwohner die Grenze des Zumutbaren bereits lange
überschritten. Das Gleisbett ist in Teilbereichen schon über 100 Jahre alt
und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen
Hochleistungsschienenverkehr.
Von der EU wird der Güterverkehrskorridor Zeebrugge -
Antwerpen/Rotterdam - Duisburg - [Basel] - Mailand - Genua als ein
zentraler Güterverkehrskorridor in Europa betrachtet. Dieser
Streckenverlauf führt die Güterzüge mitten durch das Mittelrheintal.
Zusätzlich zur aktuell schon hohen Belastung geht der „Masterplan
Güterverkehr und Logistik“ der Bundesregierung von einer
Steigerung des Güterverkehrs für alle Verkehrsträger von 71 Prozent
zwischen 2004 und 2025 aus.
Die Tatsache, dass das UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal von
Rüdesheim/Bingen bis Koblenz als Kulturlandschaft eine weit über
die Region hinausreichende, internationale Bedeutung besitzt, sollte in den
zukünftigen Planungen von Deutscher Bahn AG und Bundesministerium
für Verkehr, Bauen und Wohnen stärkere Berücksichtigung finden. Die
Region kann nicht sehenden Auges abwarten, bis immer mehr Touristen
von der Lärmbelastung abgeschreckt werden.
3. Forderungen zum Schutz vor Lärm und Erschütterungen
Wir fordern die handelnden Personen auf allen zuständigen Ebenen auf,
zur zeitnahen Verbesserung der momentanen Situation im Rheintal
gegenüber der Deutschen Bahn AG, dem Bund und der Europäischen
Union nachdrücklich für eine deutliche Reduzierung der Lärmbelastung
einzutreten. Hierbei sind ortsspezifische Besonderheiten zu
berücksichtigen und nachfolgende Aspekte zu beachten:
a) Um aktiv Lärmschutz zu betreiben, müssen auch ökonomische Anreize
geschaffen werden. Die vom Schienengüterverkehr zu entrichtenden
Trassennutzungsentgelte müssen zeitnah lärmabhängig gestaffelt werden,
so dass für laute Güterwagen und Lokomotiven Zuschläge erhoben
werden, während für lärmarme Wagen und Lokomotiven deutliche Rabatte
als Anreiz zum Einsatz lärmgeminderter Fahrzeuge gewährt werden.
b) Es gilt, die bereits vorhandene Technik zur
Lärmbekämpfung zu nutzen: Die Deutsche Bahn AG muss - mit
Unterstützung des Bundes - die Umrüstung des Güterwagenbestandes auf
moderne, geräuscharme Bremssysteme (K- und LL-Sohlen) nach dem
Stand der Technik kurzfristig einleiten.
c) Der passive Lärmschutz muss weiter vorangetrieben werden: Die
Sanierung des Gleisbetts mit Masse-Feder-System und der Aufbau
weiterer Niedrigschallschutzwände sind dringend von Nöten, um eine
deutliche Reduzierung der Erschütterungen und der Lärmbelastung zu erreichen.
d) Des weiteren ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang sog.
Lärmkontingente sowie fahrzeugbezogene Lärmgrenzwerte zu einer
nachhaltigen Reduzierung der Lärmbelastung einen Beitrag leisten
können.
e) Bei den Maßnahmen zur Ertüchtigung der Bahnstrecke im Rheingau
und Mittelrheintal muss ein Lärm mindernder Ausbau Priorität haben.
f) Gefahrguttransporte bergen ein besonders hohes Sicherheitsrisiko:
Insbesondere bei solchen Gefahrguttransporten ist bspw. durch die
Verkürzung der Intervalle der Wagenuntersuchungen oder die zusätzliche
Kontrolle von Wagen eine Minimierung des Unfallrisikos anzustreben.
g) Der auf § 43 Absatz 1 Satz 2 BImSchG basierende Schienenbonus ist
unter dem Gesichtspunkt der Auswirkungen des Schienenverkehrslärms
auf die Gesundheit der Menschen neu zu bewerten. Darauf basierende
Lärmgrenzwerte für Neubaustrecken müssen auch für freiwillige
Lärmsanierungsmaßnahmen an stark belasteten Bestandsstrecken gelten.
h) Es wurde gemäß einer EU-Richtlinie bereits eine Lärmkartierung erstellt.
Die erforderlichen Lärmaktionspläne müssen auf Basis dieser
Lärmkartierung schnellstens angefertigt und abgearbeitet werden.
i) Auf Bundesebene müssen Sanierungswerte für Erschütterungen
festgelegt werden.
j) Die Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen müssen verstärkt
werden.
k) Der Bund wird aufgefordert, ein Monitoring „Lärm und Erschütterungen“
einzurichten, in dessen Rahmen nicht nur Einzelmessungen stattfinden,
sondern auch stationäre Messstationen errichtet werden.
l) Der Bund wird aufgefordert, die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz an
seiner Projektgruppe „Leiser Rhein“ zu beteiligen.

