Sonderabfall-Kleinmengensammlung
am 10. Februar 2010
Stadt Lorch am Rhein
Bekanntmachung
Der nächste Termin zur
Sonderabfall-Kleinmengensammlung
findet statt am
MITTWOCH, dem 10. Februar 2010
von 12.00 Uhr bis 16.30 Uhr
in LORCH, auf der LOHWIESE.
An diesem Termin können alle Bürgerinnen und Bürger, Gewerbebetriebe, Winzer und Landwirte schadstoffhaltige Abfälle abgeben.
Pro Sammeltermin können maximal 100 kg Sonderabfälle je Anlieferer abgegeben werden. Die Einzelgefäße bzw. Gebinde dürfen zur Anlieferung ein Fassungsvermögen von 20 Liter nicht überschreiten.
Die Gefäße sind fest verschlossen zu halten und sollen beschriftet sein.
Für Privathaushalte ist die Abgabe von schadstoffhaltigen Abfällen, wie z. B. Verdünner, Batterien, Feuerlöschern, Pflanzenschutzmitteln, Holzschutzmitteln,
Desinfektionsmitteln, ölhaltigen Abfällen, Säuren und Laugen kostenfrei.
Nicht angenommen werden:
Dispersionsfarben - eintrocknen lassen, in Restmülltonne geben;
Altöl - Rückgabe an Verkaufsstellen;
Medikamente - Rückgabe an Apotheken.
Die Anlieferung von schadstoffhaltigen Abfällen aus gewerblicher Tätigkeit ist nicht gebührenfrei und wird gesondert berechnet.
Bei Fragen zur Sondermüllentsorgung wenden Sie sich bitte an den zuständigen
EIGENBETRIEB ABFALLWIRTSCHAFT DES
RHEINGAU-TAUNUS-KREISES
HEIMBACHER STR. 7, 65307 BAD SCHWALBACH
TELEFON: 06124 / 510-493 oder -495
Lorch, den 26.01.2010
Der Magistrat der Stadt Lorch
( Jürgen Helbing )
Bürgermeister
Bekanntmachung
Der nächste Termin zur
Sonderabfall-Kleinmengensammlung
findet statt am
MITTWOCH, dem 10. Februar 2010
von 12.00 Uhr bis 16.30 Uhr
in LORCH, auf der LOHWIESE.
An diesem Termin können alle Bürgerinnen und Bürger, Gewerbebetriebe, Winzer und Landwirte schadstoffhaltige Abfälle abgeben.
Pro Sammeltermin können maximal 100 kg Sonderabfälle je Anlieferer abgegeben werden. Die Einzelgefäße bzw. Gebinde dürfen zur Anlieferung ein Fassungsvermögen von 20 Liter nicht überschreiten.
Die Gefäße sind fest verschlossen zu halten und sollen beschriftet sein.
Für Privathaushalte ist die Abgabe von schadstoffhaltigen Abfällen, wie z. B. Verdünner, Batterien, Feuerlöschern, Pflanzenschutzmitteln, Holzschutzmitteln,
Desinfektionsmitteln, ölhaltigen Abfällen, Säuren und Laugen kostenfrei.
Nicht angenommen werden:
Dispersionsfarben - eintrocknen lassen, in Restmülltonne geben;
Altöl - Rückgabe an Verkaufsstellen;
Medikamente - Rückgabe an Apotheken.
Die Anlieferung von schadstoffhaltigen Abfällen aus gewerblicher Tätigkeit ist nicht gebührenfrei und wird gesondert berechnet.
Bei Fragen zur Sondermüllentsorgung wenden Sie sich bitte an den zuständigen
EIGENBETRIEB ABFALLWIRTSCHAFT DES
RHEINGAU-TAUNUS-KREISES
HEIMBACHER STR. 7, 65307 BAD SCHWALBACH
TELEFON: 06124 / 510-493 oder -495
Lorch, den 26.01.2010
Der Magistrat der Stadt Lorch
( Jürgen Helbing )
Bürgermeister

