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Stadt Lorch
Markt 5
65391 Lorch / Rhein
Tel.: 0 67 26 - 18 0
Fax: 0 67 26 - 18 44
eMail: info@lorch-rhein.de


Veranstaltungstipp

Lorcher Kulturtage 24. September - 10. Oktober 2010


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Veranstaltungen

Sep. 2010
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DIESE WOCHE FÜR SIE GEÖFFNET:

Lorch:
Anja´s Pub
Hotel Arnsteiner Hof
Hotel Zur Krone (Ruhetag: Mi)
Pizzeria Da Paolo (Ruhetag: Mo)
Stadtschänke
Zur Schmiede
Kolpinghaus Lorch (Ruhetag: Mo)
Winzerhaus (Ruhetag: Di)

Gutsschänken / Straußwirtschaften in Lorch/Lorchhausen:
Weinwirtschaft Laquai (Mi/Do/Fr ab 17:00, Sa ab 15:00, So ab 12:00)
Winzerwirtschaft Rössler (täglich ab 14 h, Mittwoch Ruhetag)
Weingut Schweizer (täglich ab 16:00, Montag Ruhetag)
Weingut Germersheimer (Fr ab 17 h, Sa/So ab 14 h)
Weingut Ottes (Fr ab 17 h, Sa/So ab 15 h)

Bächergrund / Rheinsteig:
Weinhaus Freistaat Flaschenhals - Camping Suleika (Di,Mi ab 12 Uhr, Fr/Sa/So u. Feiertag ab 11 Uhr)

Wispertal:
Gasthaus Laukenmühle (Ruhetag: Mo)
Alte Villa (nur So von 11 - 18 Uhr)
Gasthaus Kammerburg (Ruhetag: Di)

Espenschied:
Zur Dorfschänke (Ruhetag: Mo/Di)
Zur Linde (Ruhetag: Mi)
Hotel/Café Talblick
Hotel Sonnenhang (garni)
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Wetter


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Allgemeinverfügung zur Genehmigung von zusätzlichen Ladenöffnungszeiten an Sonn- oder Feiertagen

im Jahr 2010



Der Magistrat der Stadt Lorch am Rhein


Allgemeinverfügung zur Genehmigung von zusätzlichen Ladenöffnungszeiten an Sonn- oder Feiertagen

Auf Grund von § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetztes (HLöG) vom 23. November 2006 (GVBl. I. S. 606) wird bestimmt, dass alle Verkaufstellen in Lorch, über die in § 3 des Gesetzes festgelegten Öffnungszeiten hinaus

am 21.03.2010
am 01.05.2010
am 11.07.2010
am 26.09.2010
jeweils in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr


für das Anbieten von Waren geöffnet sein dürfen. Entsprechendes gilt für das Anbieten von Waren außerhalb von festen Verkaufsstellen.

Anlass für die Zulassung der Öffnung ist am
21.03.2010 ein Jubiläumsfest
01.05.2010 ein Mai- und Braufest
11.07.2010 ein Kultur- und Gaudifest
26.09.2010 ein Herbst- und Braufest


Mit der Sonderregelung ist keine Pflicht zur Offenhaltung der Verkaufstellen verbunden. Sie gilt dem Einzelhandel lediglich die Möglichkeit zur Sonntags- oder Feiertagsöffnung. Die tariflichen und gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen bleiben ebenso wie die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, des Mutterschutzgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes unberührt.

Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Lorch/Rhein, den 10.02.2010


Der Magistrat
der Stadt Lorch



- Helbing -
Bürgermeister

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Lorch, Markt 5, 65391 Lorch /Rhein, Widerspruch erhoben werden. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises, Heimbacher Str. 7, 65307 Bad Schwalbach, gewahrt.


 
Thimo Herbst
http://www.stadt-lorch-rheingau.de
erstellt am 02.03.2010