Bewachung Erlaubnis
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Frau Sabine Klein | 06726 18-11 |
Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis:
Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.
- Geld- und Werttransporte für Dritte im Sinne einer einfachen Botentätigkeit (kein Konten gebundener Transfer)
- Personenschutz
- Objektschutz
Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Was muss ich mitbringen?
- Übersetzung Handelsregisterauszug
- Nachweis Haftpflichtversicherung
- Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
- Antrag auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis
- Unterrichtungs- oder Sachkundenachweis IHK
- Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
- Nachweis finanzieller Sicherheiten
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes
- Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren in Höhe von 300,00 Euro bis 1.700,00 Euro erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.


